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Mietendeckel – Zuschuss für Mietnachzahlungen beantragen

26. 05. 2021

"Mietende, deren Miete mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels am 23. November 2020 abgesenkt wurde, sind teilweise mit Rückforderungen der Vermietenden konfrontiert.

 

Auch Mietende, die sog. Schattenmietverträge unterzeichnet haben, müssen gegebenenfalls die Differenz zwischen der im MietenWoG Bln vorgesehenen Mietobergrenze und der vertraglich vereinbarten Miete zurückzahlen.

 

Allen Mietenden, die staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen und eine Nachforderung vom Vermietenden erhalten, werden die Aufwendungen als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet."

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen informiert über die Beantragung eines Zuschusses für Mietnachzahlungen. Hier finden Sie alle Informationen und Fromulare: Mietendeckel - Zuschuss für Mietnachzahlungen beantragen.

 

Bild zur Meldung: Mietendeckel – Zuschuss für Mietnachzahlungen beantragen

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