Leistungen und Beratung zum Thema Energiekrise

Steigende Wohn- und Energiekosten, hohe Preise für Lebensmittel – für viele Haushalte sind die Belastungen jetzt schon spürbar.
 

Was können Sie dagegen tun?
Wo und wie können Sie sich Hilfe und Unterstützung holen?
 

Die Schuldner- und Insolvenzberatung (offensiv’91 e.V.) und das Netzwerk „Leben im Kiez“ informieren über Hilfs- und Unterstützungsangebote in Treptow-Köpenick.

 

 

Anspruch auf ergänzende Leistungen überprüfen lassen

Zuerst können Sie folgende Möglichkeiten prüfen lassen, um das eigene monatliche Einkommen zu erhöhen.

 

Sollten Sie einen Anspruch auf eine Unterstützungsleistung haben, können Sie jederzeit einen Antrag stellen. Weitere Informationen zum Vorgehen erhalten Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stellen oder per Telefon.

 

  • Prüfung auf Grundsicherung beim Sozialamt

Nichterwerbstätige/ Erwerbsunfähige Personen

 

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die entweder die für sie geltende Altersgrenze erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

 

Internetseite:    Amt für Soziales – Bezirksamt Treptow-Köpenick
Telefon:              030 - 90 297 61 53

 

 

  • Prüfung auf Arbeitslosengeld II/ ergänzendes Arbeitslosengeld II beim Jobcenter

Erwerbstätige/ Erwerbsfähige, Arbeitslose
 

Das Einkommen reicht nicht für den eigenen Lebensunterhalt beziehungsweise den der Bedarfsgemeinschaft aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob der/ die Betroffene angestellt oder selbstständig ist.
 

Internetseite:    Jobcenter Treptow-Köpenick
Telefon:              030 - 55 55 75 22 22

 

 

  • Prüfung auf Wohngeld beim Wohnungsamt

Anspruch hat derjenige, der seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, zur Miete als Haupt- oder Untermieter oder in einem ähnlichen Verhältnis (z.B. in einer Genossenschafts-Wohnung oder Heim) lebt und keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden, empfängt.
 

Mit dem neuen Wohngeld kann jedoch in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Grundsicherungsbezuges enden und stattdessen Wohngeld bezogen werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird.

Zusätzlich zum Wohn­geld gibt es seit 2021 einen monatlichen Heiz­kosten­zuschuss.
 

Internetseite:   Wohnungsamt – Bezirksamt Treptow-Köpenick
Telefon:             030 - 90 297 52 05

 

Der Wohngeldbetrag soll ab 2023 um durchschnittlich rund 190 € pro Monat erhöht werden. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 € pro Monat auf rund 370 € pro Monat.
 

Heizkostenzuschuss (II)
 

Wohngeldempfängerinnen und -empfängern sowie Auszubildende, Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen oder Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden, erhalten für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss zu zahlen: für eine Person 415 €, für zwei Personen 540 € und für jede weitere Person zusätzliche 100 €.
 

Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde. Für Studenten und Azubis gibt es einen Pauschalbetrag von 345 €. Wohngeldempfänger erhalten damit nach Angaben der Bundesregierung mindestens 685 € Heizkostenzuschuss (I + II).

 

  • Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt ausreicht, nicht aber für den ihres/r Kindes/r. Den Kinderzuschlag erhält nicht, wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bezieht. Der Zuschlag wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Kinderzuschlag erhalten Personen für die in ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Kinder unter 25 Jahren. Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind maximal 229 € monatlich bzw. ab 1. Januar 2023 wurde der Höchstbetrag auf 250 Euro pro Monat und Kind erhöht.

 

Der Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. HIER gibt es das Antragsformular.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Seiten:

 

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.
 

Der Antrag ist

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.berlin.de

 

 

  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

 

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht finden Sie unter:

 

www.rundfunkbeitrag.de

 

 

  • Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten

für das Jahr 2021 und 2022 jetzt Überprüfungsanträge stellen!
 

Wurden in den Jahren 2021 und 2022 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, sind Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG.


Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Tacheles e.V.

 

 

 

  • Hinzuverdienst für Frührentner*innen

Frührentner*innen mit einem Nebenjob können ab 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Weitere Infos unter www.ihre-vorsorge.de

 

 

Hilfe bei Problemen mit den Energiekosten

Wie können Sie Energiekosten und damit Geld sparen?

 

Zu diesem Thema gibt es berlinweite Beratungsangebote, die Tipps und Tricks zum Sparen von Energiekosten in den eigenen vier Wänden aufzeigen.
 

  • Energie-Hilfe Berlin

kostenlos

 

Der Paritätische Gesamtverband und Tacheles e.V. bieten gemeinsam Aufklärung und Unterstützung für Betroffene hoher Energiekosten, Informationen zum Thema Übernahme von Heiz- und Stromkosten sowie Nachzahlungen. Darüber hinaus stehen auch Musteranträge zum Download bereit.
 

Internetseite: Energie-Hilfe Berlin

 

 

  • Heizkostenhilfe Berlin

Seit dem 31. Januar 2023 können Anträge für die Heizkostenhilfe für Öl-, Pellet-, Kohle- und Flüssiggasheizungen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.

 

Informationen zur Antragstellung: Heizkostenhilfe Berlin

 

Weitere Informationen zu Hilfen und Entlastungspaketen: Berlin spart Energie

 

 

  • Strom-Spar-Check

kostenlos

 

Bei der Caritas Berlin können Sie einen kostenlosen Strom-Spar-Check durchführen lassen, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld, eine geringe Rente oder Kinderzuschlag beziehen bzw. Ihr Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.

 

Im Rahmen eines Strom-Spar-Checks können Sie außerdem einen 100 €-Gutschein für den Kauf eines energieeffizienten A+++-Kühlschrankes oder einer Kühl-Gefrier-Kombi erhalten.

 

Internetseite:    Caritas Berlin
Telefon:              030 - 666 33 12 20 (jeden Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

 

 

  • Energieberatung

teilweise kostenfrei

 

Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Energieberatung und „Energie-Checks“ für private Haushalte an. Dieses Angebot ist teilweise kostenfrei.

 

Internetseite:    Verbraucherzentrale Berlin
Telefon:              0800 809 802 400
                             (Montag bis Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr)

 

 

 

Zudem bietet das Land Berlin auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Zusammenstellung des umfangreichen Beratungsangebots zum Thema Energiesparen an.

 

Internetseite:   Beratungsanegbote Energiesparen

 

 
  • Energieschulden

Zum 01.12.2021 traten neue Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in Kraft. Danach ist eine Energiesperre nur dann zulässig, wenn der Rückstand das Doppelte des monatlichen Abschlags oder ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung beträgt.

 

Spätestens mit der schriftlichen Sperrankündigung muss zukünftig eine Ratenzahlungsvereinbarung („Abwendungsvereinbarung“) angeboten werden. Damit sollen Zahlungsrückstände in einem zumutbaren Zeitraum ausgeglichen werden. Regelmäßig sind dabei Laufzeiten von 6 bis 18 Monaten als zumutbar anzusehen.

 

Die Annahme des Angebots einer Zahlungsvereinbarung vor Durchführung der Unterbrechung führt dazu, dass der Grundversorger die Energieversorgung nicht unterbrechen darf.

 

  • Antrag auf Übernahme der Energie-Mietschulden
    Wenn bereits Energie- oder Mietschulden entstanden sind, keine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden konnte, die Energieversorgung bereits gesperrt ist oder die Wohnung gekündigt wurde, so sollten Sie sofort einen Antrag auf Übernahme der Energie- bzw. Mietschulden beim Jobcenter (Erwerbsfähige sowie Arbeitslose) sowie beim Amt für Soziales (Nichterwerbstätige/ Nichterwerbsfähige) stellen.


     

  • Energieschuldenberatung
    kostenlos

    Bei Energieschulden können Sie sich ebenfalls an die Verbraucherzentrale Berlin wenden und einen Termin bei der Energieschuldenberatungvereinbaren.

    Internetseite:    Verbraucherzentrale Berlin
    Telefon:              030 - 214 85 202
                                        (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr)

 

  • Härtefallfonds Energieschulden Berlin

Bei drohenden Strom- und Gassperren können Berliner*innen finanzielle Hilfe aus einem Härtefallfonds bekommen. Dieser soll ab 9. Januar 2023 verfügbar sein.

Dazu die zuständige Senatsverwaltung:
"Vermeidung und Aufhebung von Energiesperren für Berliner Haushalte, die wegen der aktuellen Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not geraten - das ist die Idee hinter dem Berliner Härtefallfonds Energieschulden. Der Härtefallfonds ist ein wichtiger Baustein des Energienothilfepakets, das der Berliner Senat gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern schürt, damit einkommensschwächere Berlinerinnen und Berliner entlastet werden und gut durch den Winter kommen. Der Härtefallfonds soll Verschuldung entgegenwirken oder verhindern."

Voraussetzungen und Anträge unter: Härtefallfonds Energieschulden Berlin

 

Schuldner- und Insolvenzberatung Treptow-Köpenick

Nicht zuletzt können Sie sich an die Schuldner- und Insolvenzberatung Treptow-Köpenick (offensiv’91 e.V.) wenden und dort Rat sowie Unterstützung erhalten.
 

Internetseite:    Schuldner- und Insolvenzberatung Treptow-Köpenick
Telefon:              030 - 63 150 66
                                    (Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

 

 

Netzwerk "Leben im Kiez"

Das Netzwerk „Leben im Kiez“ unterstützt das selbstbestimmte Älterwerden in Treptow-Köpenick. In unseren KIEZkiosken gibt es Ansprechpersonen für Menschen, die Rat oder Unterstützung suchen.
 

Suchen Sie eine ganz bestimmte Unterstützung im Alltag oder ein offenes Ohr für Ihre Anliegen?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
 

Internetseite:     Netzwerk „Leben im Kiez“
Telefon:               030 – 31 98 90 24

 

 

 

 

Download Übersicht der Beratungs- und Unterstützungsangebote [PDF, 14.03.2023]

 

 

 

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